Förderprogramme
Übersicht der Förderprogramme für Sportvereine
Förderprogramm Digitalisierung


Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.
Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung
Gefördert durch:
„Dieses Projekt wird als Teil der Reaktion der Europäischen
Union auf die COVID-19-Pandemie gefördert.”
Antragstellung durch Sportvereine in Bielefeld
Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:
- Antragsstellung (Frist war der 10.03.2023) beim Stadtsportbund Bielefeld.
- Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch SSB
- Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet am 15.09.2023.
- Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
- Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen SSB
- Der SSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die Bezirksregierung weiter.
- Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den SSB an den Sportverein.
Downloads:
Zuwendungsbescheid vom 20.03.2023
ANBest-EFRE
Förderrichtlinie "Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen"
Merkblatt Information und Kommunikation REACT-EU
Beleg- und Inventarisierungsliste
Beratungsangebote vom LSB NRW
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LANDESPROGRAMM 1000X1000 - ANERKENNUNG FÜR DEN SPORTVEREIN
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich.
Sollten die Landesmittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Förderung der Übungsarbeit
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Zusätzlich muss der Trainingsbetrieb in dem Sportverein von anerkannten Leiter:innen der Übungsarbeit (z. B. Übungsleiter:in C, Sportlehrer:innen, etc.) im Mindestumfang von 75 Übungsstunden durchgeführt werden.
Im Jahr 2023 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.
Moderne Sportstätte 2022
Update: Das Fördervolumen ist aktuell ausgeschöpft.
Das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ ist gestartet. Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 über das LSB-Förderportal Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist.
Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.
Die Stadt- und Kreissportbunde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände koordinieren die Anträge und beraten die Sportvereine in ihrem Gemeindegebiet.
Dazu führte der Stadtsportbund Bielefeld e.V. für seine Mitgliedsvereine am 28.11.2019 eine Informationsveranstaltung zum Bielefelder Verfahren des Förderprogramms "Moderne Sportstätte 2022" durch. Die vorgestellte Powerpoint-Präsentation finden Sie hier zum Download.
Sterne des Sports
Jährlich ruft die Volksbank Bielefeld-Gütersloh in Kooperation mit dem Stadtsportbund Bielefeld Sportvereine aus unserer Region dazu auf, sich am Wettbewerb „Sterne des Sports“ zu beteiligen.
Denn die vielfältige Arbeit der Vereine soll die verdiente Wertschätzung und Unterstützung erhalten.
Bewerbungen sind ausschließlich online unter www.sterne-des-sports.de möglich. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni eines Jahres.
Die Sportvereine aus Bielefeld waren immer höchst erfolgreich bei diesem Wettbewerb. Sie wurden regelmäßig für die Landesjury NRW nominiert.
Der Wettbewerb „Sterne des Sports“ geht über drei Ebenen: Auf lokaler Ebene werden die ersten drei Sieger mit 1.500 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro prämiert. Der Sieger erhält den „Großen Stern des Sports“ in Bronze und qualifiziert sich für das Finale auf Landesebene NRW, wo die Sportvereine um den „Großen Stern des Sports“ in Silber und das Ticket zum Bundesfinale der „Sterne des Sports“ in Gold konkurrieren. Bei einer großen Abschlussgala werden die Finalisten im jährlichen Wechsel von der Bundeskanzlerin oder dem Bundespräsidenten ausgezeichnet. Die Atmosphäre beim Finale der „Sterne des Sports“ in Gold lässt sich am besten mit der bei der Wahl der „Sportler des Jahres“ im Leistungssport vergleichen.
Rückblick:
Träger des Förderpreises 2021 und dem 4. Platz der Landessiegerehrung kommt aus Bielefeld:
Bild: (v.l.) Auch Mieke Kröger freut sich mit Sophie Kemp und Frank Riedel über den Bielefelder 4. Platz bei der Landessiegerehrung. Ebenso wie LSB-Präsident Stefan Klett, Manuela
Llewelyn, Staatssekretärin Andrea Milz und Dirk Cormann

Volksbank Stiftung - Ehrenamt im Fokus
Die Förderung des Ehrenamtes ist der Volksbank ein besonderes Anliegen. Hierfür hat die Volksbank Bielefeld-Gütersloh die Volksbank Stiftung gegründet. Informieren Sie sich hier über die Tätigkeit und Fördermöglichkeiten der Stiftung: www.volksbankstiftung.de.