Förderprogramme

Übersicht der Förderprogramme für Sportvereine

Förderprogramm Digitalisierung

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.  

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

Antragstellung durch Sportvereine in Bielefeld

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:

  • Antragsstellung bis zum 10.03.2023 beim Stadtsportbund Bielefeld an antrag.digitalisierung@sportbundbielefeld.de (bitte digital einreichen).
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch SSB 
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet am 15.09.2023.
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen SSB
  • Der SSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die Bezirksregierung weiter. 
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den SSB an den Sportverein.  

Downloads:

Beratungsangebote vom LSB NRW

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Umfassende Vereinsberatung beantragen

Sie möchten Ihren Verein digitaler aufstellen, haben aber noch keinen konkreten Startpunkt, benötigen initial Unterstützung oder haben eine umfassende Problem- und Fragestellung? Auch hierfür bieten wir spezielle Vereinsberatungen vor Ort oder Online als mehrstündige individuelle Fachberatungen an. 

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LANDESPROGRAMM 1000X1000 - ANERKENNUNG FÜR DEN SPORTVEREIN

2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.  Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich

Sollten die Landesmittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.


Zum Förderportal

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Corona Soforthilfe der Stadt Bielefeld

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.02.2022, wie schon im Jahr zuvor, ein Budget von 150.000 € für Sofortmaßnahmen zur Unterstützung gemeinnütziger und nicht profitorientierter Vereine beschlossen, die durch die Coronakrise in eine Notlage geraten sind.

Gemeinnützige und nicht profitorientierte Vereine, die eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Bielefeld aus dem bereitgestellten Budget in Höhe von 150.000 € erhalten möchten, werden aufgerufen, sich schriftlich möglichst bis 30.04.2022 mit eigenem Antrag zu bewerben und dabei auf folgende Punkte einzugehen:

-  Darstellung der coronabedingten Notlage bzw. finanziellen Probleme einschließlich der eingeschränkten Nutzung und Finanzierung von Vereinsräumen.

-  Beschreibung der existenzbedrohenden bzw. massiven Einschränkung der bisherigen Leistungen und Aktivitäten und die dadurch bedingte verringerte Reichweite in Bezug auf Zielgruppen bzw. für das Quartier.

-  Skizzierung des möglichen langfristigen Verlusts von Angeboten und Strukturen.

- Nachweis von Aufwendungen, um coronaschutzkonforme Angebote vorzuhalten (z.B. für technische Ausstattung, personelle Verstärkung) sowie Benennung von Aufwendungen im Rahmen einer möglichen Wiederaufnahme von Vereinsaktivitäten.

Falls es bereits Förderzusagen Dritter gibt, für die ein Eigenanteil zu erbringen ist, der aufgrund der derzeitigen finanziellen Notlage nicht durch den Verein erbracht werden kann, kann auch diese Problemlage in den Antrag einfließen. Mit dem Antrag sollen die Vereine darlegen, in wieweit sie von den o.g. Kriterien betroffenen sind.

Es ist ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen und die Bankverbindung des Vereins zu benennen.

Der Antrag ist schriftlich an die Stadt Bielefeld, Postfach vereinsfoerderung@bielefeld.de.

Eine Entscheidung über die Bewilligung soll vor den Sommerferien erfolgen

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Zusätzlich muss der Trainingsbetrieb in dem Sportverein von anerkannten Leiter:innen der Übungsarbeit (z. B. Übungsleiter:in C, Sportlehrer:innen, etc.) im Mindestumfang von 75 Übungsstunden durchgeführt werden.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Hier beantragen!

Moderne Sportstätte 2022

Das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ ist gestartet. Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 über das LSB-Förderportal Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist.

Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.

Die Stadt- und Kreissportbunde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände koordinieren die Anträge und beraten die Sportvereine in ihrem Gemeindegebiet.

Dazu führte der Stadtsportbund Bielefeld e.V. für seine Mitgliedsvereine am 28.11.2019 eine Informationsveranstaltung zum Bielefelder Verfahren des Förderprogramms "Moderne Sportstätte 2022" durch. Die vorgestellte Powerpoint-Präsentation finden Sie hier zum Download. 

Sparkassen-Förderprogramm

„An sich und andere denken!“ – Das ist die Philosophie der Sparlotterie der Sparkassen
Mit 30 Cent pro Los wird Gutes für die Menschen vor Ort getan, indem gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport in Bielefeld gefördert werden.
Auch 2021 unterstützt die Sparkasse Bielefeld erneut den Bielefelder Vereins-, Jugend- und Breitensport aus Mitteln der Sparlotterie. Dafür hat sie dem Stadtsportbund Bielefeld e.V. einen Betrag von 35.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Gemeinsam wurde eine Förderkonzeption entwickelt, nach der die Mitgliedsvereine aus den nachfolgenden drei Bausteinen eine finanzielle Unterstützung erhalten können:
1. Grundsportgeräte – Förderprogramm zur Anschaffung von langlebigen Sportgeräten und Sportausrüstungen,

2. Förderung der Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen/ Trainer*innen sowie Schieds- und Kampfrichter*innen nach den Richtlinien des DOSB,

3. Förderung der Digitalisierung im Sportverein

4. Förderung von Kinder- und Jugendsportprojekten im Rahmen des
Kinder- und Jugendsportpreises (KiJu), die unter dem Motto „im Sport ist mehr drin“ aufzeigen, dass der Sportverein für Kinder und Jugendliche auch ein prägender Lern- und Erlebnisort ist. 

Antrag + Richtlinien Grundsportgeräte

Antrag + Richtlinien Qualifizierung

Antrag + Richtlinien Digitalisierung

 

Sterne des Sports

Jährlich ruft die Volksbank Bielefeld-Gütersloh in Kooperation mit dem Stadtsportbund Bielefeld Sportvereine aus unserer Region dazu auf, sich am Wettbewerb „Sterne des Sports“ zu beteiligen.

Denn die vielfältige Arbeit der Vereine soll die verdiente Wertschätzung und Unterstützung erhalten.

Bewerbungen sind ausschließlich online unter www.sterne-des-sports.de möglich. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni eines Jahres.

Die Sportvereine aus Bielefeld waren immer höchst erfolgreich bei diesem Wettbewerb. Sie wurden regelmäßig für die Landesjury NRW nominiert.

Der Wettbewerb „Sterne des Sports“ geht über drei Ebenen: Auf lokaler Ebene werden die ersten drei Sieger mit 1.500 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro prämiert. Der Sieger erhält den „Großen Stern des Sports“ in Bronze und qualifiziert sich für das Finale auf Landesebene NRW, wo die Sportvereine um den „Großen Stern des Sports“ in Silber und das Ticket zum Bundesfinale der „Sterne des Sports“ in Gold konkurrieren. Bei einer großen Abschlussgala werden die Finalisten im jährlichen Wechsel von der Bundeskanzlerin oder dem Bundespräsidenten ausgezeichnet. Die Atmosphäre beim Finale der „Sterne des Sports“ in Gold lässt sich am besten mit der bei der Wahl der „Sportler des Jahres“ im Leistungssport vergleichen.

Träger des Förderpreises 2021 und dem 4. Platz der Landessiegerehrung kommt aus Bielefeld:

Bild: (v.l.) Auch Mieke Kröger freut sich mit Sophie Kemp und Frank Riedel über den Bielefelder 4. Platz bei der Landessiegerehrung. Ebenso wie LSB-Präsident Stefan Klett, Manuela
Llewelyn, Staatssekretärin Andrea Milz und Dirk Cormann

 

Volksbank Stiftung - Ehrenamt im Fokus

Die Förderung des Ehrenamtes ist der Volksbank ein besonderes Anliegen. Hierfür hat die Volksbank Bielefeld-Gütersloh die Volksbank Stiftung gegründet. Informieren Sie sich hier über die Tätigkeit und Fördermöglichkeiten der Stiftung: www.volksbankstiftung.de.

Neustart miteinander!

Die Landesregierung NRW hat das Programm „Neustart miteinander“ aufgesetzt. Danach können eingetragene Vereine bis zu 5.000 Euro für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen im Jahr 2021 beantragen. Insgesamt stehen 54 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Programm möchte das Land den Vereinen für deren Engagement in der Corona-Pandemie danken.

Hier beantragen!​​​​​​​


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