Aktuelle Themen für Sportvereine

Hier finden Sie aktuelle Themen für den Vereinssport in Bielefeld.

Energiepreispauschale

In den Vereinen, Bünden und Verbänden mehren sich Anfragen zur Energiepreispauschale, die i.d.R. im September an Mitarbeitende ausgezahlt wird.

Was ist eigentlich die Energiepreispauschale, für wen ist sie bestimmt und ist sie ein Thema für Sportvereine?

Die Energiepreispauschale, nachfolgend kurz „EPP“ genannt, ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (vom 23. Mai 2022) und ist im Artikel 1 durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (neue §§ 112 bis 122 EStG) gesetzlich festgelegt. Danach sollen Bevölkerungsgruppen, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind, durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € (brutto) entlastet werden. Arbeitnehmende erhalten die EPP von ihrem Arbeitgeber. Daher sind auch Sportvereine unter Umständen verpflichtet, die EPP auszuzahlen.

Ferner sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Sportvereine die EPP auch an jene Personen auszahlen müssen, die ausschließlich im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 EStG) oder des Ehrenamtsfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26a EStG) tätig sind.

Daraus ergeben sich für Sportvereine eine Reihe von Fragenstellungen, deren Beantwortung der Landessportbund aktuell in einer Broschüre zusammengefasst hat.

Unter dem nachfolgenden Link https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/aktuelles finden Sie darüber hinaus eine FAQ-Liste mit den häufigsten Fragen zur EPP aus Vereinssicht.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

Download Broschüre "Die Energiepreispauschale im Sportverein"



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